Beiträge
Für Mitglieder:
Die nächsten Beitragszahlungen stehen bevor. Wenn du entweder noch nie eine Einzugsermächtigung erteilt hast oder bei dem letzten Einzugsversuch deines Beitrages Probleme aufgetreten sind, haben wir leider von Dir keine gültige Einzugsermächtigung.
Bitte beachte das du den Mitgliedsbeitrag dann bis zum 30.09.2010 auf das unten stehende Vereinskonto musst.
Bitte überprüfe in welche Beitragsstufe du gehörst und gebe umgehend bei Änderungen Bescheid (Kontaktformular)!
.... (Beitragsordnung als .pdf zum Download [14 KB]
)
Beitragsstufen:
1. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr und Schüler:(ohne monatliches Einkommen) halbjährlich: 24,00 €
2. Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Azubi's, Studenten, Arbeitslose, Zivi's , Renter, ... (ermäßigt, mit geringfügigem Einkommen) halbjährlich: 33,00 €
3. Erwachsene (mit monatlichem Einkommen) halbjährlich: 42,00 €
- Aufnahmegebühr einmalig: 10,00 €
- Mahngebühr: nach 14 Tagen Beitragsrückstand mit der 2.Mahnung: einen Monatsbeitrag
- Ausweis bei Verlust einmalig: 1,00 €
- Erstattung des Startgeldes bei unentschuldigtem Fehlen an Wettkämpfen: vereinsinterne Wettkämpfe pauschal
2,50 € je Start: 2,00 €
Kontoverbindung
SSV "Berliner Haie" e.V
Postbank Bankleitzahl 10010010, Kontonummer 656440100
Wichtig ist der genaue Verwendungszweck! Ohne diesen können wir den Beitragseingang nicht zuordnen (z.B. Fred Muster, Beitrag 1/2008 )!
Um die Mitgliedsausweise sorgt sich Franz direkt in der SH Thomas-Mann-Straße.
Beitragszahlung
Die Beitragszahlung erfolgt immer für jeweils 6 Monate.
Der Eingang auf dem Vereinskonto muss · bis zum 31. März des Jahres für den Zeitraum vom 01.April bis zum 31.September des Jahres (1. Halbjahr) und · bis zum 30. September des Jahres für den Zeitraum vom 01.Oktober des Jahres bis zum 31.März des folgenden Jahres (2. Halbjahr) erfolgt sein.
Neumitglieder zahlen bei Eintritt bis zum 15. den Beitrag des laufendem Monats bis zum Ende des entsprechenden Halbjahres plus der Aufnahmegebühr. Die erste Beitragszahlung wird spätestens nach 3 Monaten abgebucht.
Die erste Mahnung mit Zahlungsaufforderung des fehlenden Betrages erfolgt ab der 1. April Woche bzw. ab der 1. Oktober Woche des Jahres. Bei nicht eingegangener Zahlung erfolgt nach 14 Tagen die 2. Mahnung plus der entsprechenden Mahngebühr. Wenn bis zum 30. April bzw. 31. Oktober das Beitragskonto nicht ausgeglichen ist erfolgt der satzungsgemäße Ausschluss des Mitglieds.
Das Mitglied muss nachweisen, dass es zur Zahlung eines ermäßigten Beitrages berechtigt ist.
Bei einer Änderung der Tätigkeit und der damit verbundenen Beitragsänderung bitten wir um eine schnelle Mitteilung und um Vorweisung der Ermäßigungsberechtigung (Schülerausweis, etc).
Die Beitragszahlung erfolgt über die Einzugsermächtigung. Mitglieder, die vor der Einführung der Einzugsermächtigung bereits Mitglied waren, können den Beitrag durch Überweisung zahlen.
Wird eine Beitragszahlung, die über eine Einzugsermächtigung getätigt wurde, unberechtigter Weise zurückgezogen, werden die dadurch entstandenen Kosten dem Mitglied in Rechnung gestellt.
Die Nachweispflicht der Beitragszahlung liegt beim Mitglied.
Die Termine der Beitragszahlungen werden in der Vereinszeitung, im Schaukasten und im Internet veröffentlicht.
Die Beitragsordnung wurde am 12.03.2003 auf der Jahreshauptversammlung beschlossen.

